Rechtsprechung
BGH, 14.03.1961 - VI ZR 134/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 134/60
Soweit der Schmerzensgeldanspruch einen Ausgleich bezweckt, erstreckt sich der Ausgleich auf in Geld nicht messbare persönliche Güter; soweit mit dem Anspruch eine gewisse Genugtuung erreicht werden soll, wird an die durch den Schadensfall hervorgerufenen persönlichen Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem angeknüpft (GSZ in BGHZ 18, 149).